Google-Suche zeigt Vergleichsportale innerhalb der EU

Google-Suche zeigt Vergleichsportale innerhalb der EU

In den letzten Wochen und Monaten hat sich bei gewissen Google-Suchen etwas getan, wenn auch nicht ganz freiwillig. Die Monopolstellung der Suchmaschine ist der Europäischen Union schon seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. Aufgrund des neuen Digital Markets Act (DMA) müssen die Suchergebnisse in EU-Mitgliedsstaaten nun anders aussehen. Eine der zentralen Änderungen: Vergleichsportale, die mit Angeboten der Alphabet-Tochter in Konkurrenz stehen, müssen nun ebenso prominent dargestellt werden.

Hintergrund der DMA-Regularien

Dass Google mit der Einbindung eigener Angebote sowie externer Portale experimentiert, ist keine grosse Neuheit. Erste List-Features und Schaltflächen in der vertikalen Suche wurden bereits 2020 getestet, weitere Versuchsreihen folgten. Die aktuellen, dauerhaften Modifikationen geschehen nun aufgrund des Digital Markets Act (DMA), der sich vor allem an digitale Grosskonzerne wie Microsoft, Apple, Meta oder eben Google richtet. So sollen einerseits die Nutzer dieser Angebote deutlich mehr Rechte erhalten und andererseits kleinere und mittlere Online-Plattformen bessere Aussichten auf ein Bestehen im digitalen Wettbewerb haben. Für Google, das sich aktuell in Berufung gegen ein EU-Urteil in Milliardenhöhe aufgrund missbräuchlicher Ausnutzung der eigenen Marktposition in der vertikalen (Shopping-)Suche befindet, ist das nicht im Übrigen die einzige Baustelle mit europäischem Hintergrund.

Prominentere Darstellung und voller Datenzugriff

Wenn die DMA-Regularien ab März gültig werden, müssen sogenannte „Gatekeepers“, wie Google es lt. EU-Gesetz einer ist, also einen deutlich faireren Mitbewerb gewähren. Erste Massnahmen in der vertikalen Suche wurden bereits umgesetzt. Sucht man nach bestimmten Angeboten, wie Flüge, Hotelbuchungen oder andere Shopping-relevante Themen, so weist Google auch auf andere Vergleichsportale hin, und zwar in gleichem Masse wie auf jene von Google-eigenen Shopping-Plattformen. Hierbei handelt es sich um eigene Bereiche in der vertikalen Suche, die entsprechend abgesetzt sind. Das betrifft Buchungsplattformen, Flugangebote, Jobbörsen und andere vergleichende Portale, die verschiedene Angebote gruppieren. Gleichzeitig sollen Unternehmen Zugang zu allen Daten erhalten, die von Google-Diensten generiert werden. Wie dieser Punkt genau aussehen wird, ist noch nicht restlos geklärt. Auch soll die Darstellung von Buchungs- und Hotelplattformen noch ausgebaut werden, unter anderem durch Sterne-Bewertungen und Bildeinbau

Weitere DMA-bezogene Änderungen

Die DMA wirkt sich aber nicht nur auf die gleichwertige Darstellung externer Online-Plattformen aus. Google muss rechtzeitig zum Inkrafttreten weitere Massnahmen umsetzen. Dazu zählt – wenig überraschend – der Datenschutz. Künftig dürfen für Werbezwecke verwendete Daten nur noch an Dritte weitergegeben werden, wenn EU-Nutzer von Google-Diensten aktiv zustimmen. Eine weitere Änderung betrifft das mobile Google-Betriebssystem Android, das vor einigen Jahren ebenfalls eine milliardenschwere EU-Strafe mit sich zog. Der Wechsel der Standard-Suchmaschine von Google zu anderen Anbietern muss auf Android-Smartphones und -Tablets deutlich vereinfacht werden. Ob diese Änderungen helfen, das Monopol des Suchmaschinenanbieters einzudämmen, oder ob es sich dabei nur um den sprichwörtlichen Tropfen auf dem heissen Stein handelt, wird die Zeit zeigen.

Quelle: searchengineland.com

Copyright-Foto: unplash.com/KOBU Agency

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