Professioneller Webtext und aktives Webmarketing entscheiden heute über Erfolg und Misserfolg einer Website. Diese beiden Faktoren greifen wie Zahnräder ineinander und liefern nur zusammen optimale Ergebnisse. Hinter der Textagentur ALEWA stecken ausgewiesene, erfahrene Experten, die Ihnen den Weg zum Erfolg im World Wide Web ebnen.
Hinter dem mittlerweile geflügelten Wort Webtext steht eine einzigartige Textsorte, die so nur online – daher auch der Name – existiert. Zwei Grundgedanken, die Ihre Textagentur miteinander verbindet, sind Dreh- und Angelpunkt. SEO-optimierte Texte wollen ihre Zielgruppe – Kunden, Unternehmen, Gäste – ansprechen und diese zu Handlungen – Bestellungen, Aufträgen, Buchungen – animieren. Er wird also einerseits zielgruppenspezifisch geschrieben, soll Interesse wecken, begeistern und zum Weiterlesen animieren. Gleichzeitig wollen Webtexte für die Algorithmen großer Suchmaschinen, wie Google und Bing, optimiert werden. Als erfahrene Textagentur finden wir die richtige Balance zwischen Suchmaschinenoptimierung und Lesefreundlichkeit, denn was nützt SEO-optimiertes Schreiben in Perfektion, wenn die Zielgruppe das Ergebnis nicht lesen möchte? Ein Blick über den Tellerrand zeigt, wofür sich die User interessieren, und verbindet technischen Anspruch mit spannenden, reizvollen Inhalten.
Professionelle Webtexte lassen sich nicht nur in deutscher Sprache realisieren. Gerade international agierende Unternehmen sollten über fremdsprachige Webtexte nachdenken. Ihre Textagentur übernimmt englische, italienische und polnische Textierungen im Haus und organisiert entsprechende weitere Sprachversionen sowie knappe, übersichtliche Greetingpages mit den wichtigsten Informationen durch professionelle Texter und Native Speaker für Sie. Im Gegensatz zur reinen Übersetzung, bei der Suchbegriffe in der Regel verloren gehen, recherchieren wir sprachen-, länder- und kulturspezifische Keywords, sodass auch Ihr fremdsprachiger Webtext alle Kriterien der Suchmaschinenoptimierung erfüllt. Gerne unterstützen wir Sie auch bei zahlreichen weiteren Internettexten. Ob Blog, Newsletter oder Pressemitteilung, die Textagentur ALEWA übernimmt Planung, Verfassen und Vermarktung.
Werfen Sie einen Blick auf die Referenzen und lassen Sie sich noch heute ein unverbindliches Angebot Ihrer Textagentur unterbreiten. Wir freuen uns, Ihre Website und Ihr Unternehmen durch professionelle Webtexte und maßgeschneiderten Content ins beste Licht zu rücken!
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Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Anzeigen des Kartendienstes Google Maps
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Google; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Google
Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst Google Maps wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck:Vermeidung nicht menschlicher bzw. automatisierter Eingaben
Verarbeitungsvorgänge:Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Drittanbietersoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät; Berechnung einer User-ID; Anreicherung von Werbenetzwerken
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Die Nichterteilung der Einwilligung hat zur Folge, dass die Nutzung von reCaptcha und damit verbundenen Formularen nicht möglich ist.
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.