Linkaustausch verstößt gegen Google-Richtlinien

Linkaustausch verstößt gegen Google-Richtlinien

Linkbuilding zählt zu den zentralen SEO-Werkzeugen, um durch hochwertigen Content zur Autorität im eigenen Feld aufzusteigen. Im Idealfall sorgen Inhalte von herausragender Qualität für eingehende Verlinkungen von Dritten. Diese sollten im besten Falle thematisch relevant sein und noch dazu von Seiten kommen, die selbst für Qualität und Autorität bürgen. Unter diesen Gesichtspunkten klingt ein Linkaustausch nach der einfachsten Möglichkeit, mehr SEO-Power zu erzielen. Google erklärt allerdings deutlich, dass diese Praxis gegen die Webmaster-Richtlinien verstösst.

Manuelle Strafen möglich

Im Rahmen eines Google-Hangouts antwortete John Mueller auf eine Best-Practice-Frage zum Backlink-Austausch, dass ein solches Vorgehen essenziell gegen die Webmaster-Guidelines verstösst. Dabei ist es ganz egal, wie relevant oder hilfreich eine solche Verlinkung sein mag. Selbst wenn man auf diese Weise einen hochwertigen Backlink erhielte, wäre das Vorgehen nicht in Ordnung. Der Algorithmus würde solche Verlinkungen ignorieren, das Web-Spam-Team sähe diese als No-Go. Wenn die Mehrheit der eingehenden Links auf diese Weise generiert werden, können sogar manuelle Strafen ausgesprochen werden. Deswegen rät Mueller kategorisch vom Linkaustausch ab.

Natürliche Backlinks wünschenswert

Wie der Algorithmus den Linkaustausch erkennt, gerade wenn dieser nicht offenkundig spammy ist, und von „normalen“ Backlinks unterscheidet, lässt Mueller allerdings offen. Verlinkungen durch Dritte sollen auf natürliche Weise generiert werden, d. h. durch hochwertigen, umfassenden Content, der sich von der Masse abhebt, der die Rolle als Expert*in auf dem gewählten Feld unterstreicht. Solche Inhalte werden gerne zitiert und verlinkt. Übrigens ist es absolut in Ordnung, den eigenen Content in der Hoffnung, einen Backlink zu erhalten, zu bewerben. Bloss ein Linkaustausch darf daraus nicht entstehen.

Seit geraumer Zeit in den Webmaster-Richtlinien vermerkt

Das Thema ist eigentlich alles andere als neu, sondern längst in den unter developers.google.com verankerten Richtlinien enthalten. Dort werden folgende Punkte als Linkaustauschprogramm und somit Verstoss gegen die Webmaster-Richtlinien erwähnt:

  • Gekaufte oder verkaufte Links zur PageRank-Weitergabe, darunter der Austausch von Geld für Links, Posts, Waren oder Dienstleistungen; Reviews von kostenlosen Produkten, die einzig für Linkbuilding-Zwecke versendet werden, fallen ebenso unter diese Kategorie.
  • Exzessiver Linktausch oder Aufbau gezielter Partnerseiten, die sich einzig um den gegenseitigen Linkaustausch bemühen
  • Artikel-Marketing oder Gast-Kampagnen-Postings mit vielen Links und Keywords bzw. Keyword-Stuffing
  • Automatisierte Dienste / Programme zur Generierung von Backlinks
  • Linkanforderungen im Rahmen von Nutzungsbedingungen oder Verträgen ohne Kennzeichnungsmöglichkeit
  • Textanzeigen und Native Advertising zur PageRank-Weitergabe
  • Links zu Verzeichnissen und Low-Quality-Sites

Kurzum: Wer sich aktiv um Linkaustausch bemüht, riskiert Ranking-Strafen und erzielt somit das genaue Gegenteil des erhofften Google-Boosts. Qualitativer Content und clevere Verspantung bleiben das A und O.

Quelle: www.seoroundtable.com

Copyright Foto: ©pixabay.com/parveender

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