Google Ads aktualisiert 'Inakzeptable Telefonnummer'-Regel

Google Ads aktualisiert Richtlinie 'Inakzeptable Telefonnummer'

Je nach Anzeigenart gibt es verschiedene Zieloptionen bei Google Ads. Diese Ziele unterliegen strikten Regeln, um Irreführung, Spam oder andere potenziell schadhafte Folgen zu vermeiden. Einmal mehr wurden diese Regularien nachgeschärft. Die Richtlinie „Inakzeptable Telefonnummer“ legt nun deutlich fest, welche Kriterien die hinterlegte Telefonnummer erfüllen muss, und welche ein absolutes No-Go sind.

Welche Voraussetzungen gelten für hinterlegte Telefonnummern?

Eigentlich braucht es nicht viel, um eine gültige Telefonnummer anzeigen zu lassen. Bei allen Anruf-Assets, Standort-Assets und Nur-Anrufanzeigen muss es sich lediglich um eine in der Zielregion vergebene Nummer handeln, die außerdem einen direkten Bezug zum Unternehmen aufweist. Werden diese beiden Faktoren erfüllt, sollte es keine Probleme geben.

Diese Telefonnummern sind 'inakzeptabel'

In der aktualisierten Richtlinie nennt Google nun fünf Möglichkeiten, die zu einer Ablehnung der Telefonnummer in den obengenannten Anzeige- und Asset-Formen führen könnten:

  • Falsche / irrelevante / inaktive Telefonnummern: Dieses sehr breitgefasste Feld betrifft alle Nummern, die Nutzer nicht direkt mit dem beworbenen Unternehmen verbinden. Die Gültigkeit, Korrektheit und Relevanz wird von Google durch – eventuell aufgezeichnete – gelegentliche Testanrufe überprüft.

  • Sonder- und Spezialnummern: In diesen Bereich fallen Faxnummern, kostenpflichtige Mehrwertnummern (in Österreich beginnen diese unter anderem mit 0810 und 0900) sowie sogenannte „Vanity-Nummern“, die Zahlen durch Buchstaben ersetzen. Anrufdienste, bei denen nur zum Ortstarif bezahlt werden muss, sind zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch muss auf eventuelle zusätzlich anfallende Gebühren hingewiesen werden.

  • Falscher Zielort / falsches Zielland: Die Telefonnummer muss zum angegebenen Zielort bzw. zum angegebenen Zielland passen. Wird beispielsweise eine örtliche Telefonnummer aus Österreich für eine in Frankreich ausgespielte Anzeige verwendet, wäre das für Google ein Ablehnungsgrund.

  • Virtuelle / private Telefonnummern: Dieser Faktor ist für Österreich weniger relevant, da solche Rufnummern nur in bestimmten Ländern existieren.

  • Keine Mailboxmöglichkeit: Bei allen hinterlegten Telefonnummern muss die Option bestehen, eine Nachricht auf einer Mailbox / einem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

So wird die Telefonnummer korrigiert

Lehnt Google Ads eine Telefonnummer ab, dann gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten – die Rufnummer ändern, so dass sie der erweiterten Richtlinie entspricht, oder die Anzeige bzw. das Asset direkt anpassen. Und das funktioniert folgendermaßen:

  • Bei Standort-Assets: Wird die verwendete Adresse aus dem Unternehmensprofil bezogen, muss sie dort bearbeitet werden und wird anschließend von Google Ads automatisch zur Überprüfung herangezogen. Bei manuell eingetragenen Adressen erfolgt die Überarbeitung der Standortdaten über das Stiftsymbol. In beiden Fällen sollten auch der Unternehmensname und eventuelle eingetragene Marken auf mögliche Verhinderungsgründe überprüft werden.

  • Bei Nur-Anrufanzeigen oder Anruf-Assets: Hier ist lediglich die Anzeige / das Asset zu bearbeiten und im Anschluss eine regelkonforme Nummer zu hinterlegen. Nach Abspeichern werden die Inhalte erneut von Google Ads überprüft.

Google versucht mit dieser nachgeschärften Richtlinie versteckte Kosten und andere potenzielle Fallen für Nutzer zu vermeiden – ein überfälliger und letztlich wichtiger Schritt im Sinne von Transparenz und Sicherheit.

 

Quelle: support.google.com

Copyright Foto: pixabay.com/Edar

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